Der Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der 1.Vorsitzende vertritt allein und der 2.Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahin eingeschränkt, dass bei Rechts- und Grundstücksgeschäften über 2.000.- Euro die Einwilligung des gesamten Vorstands, sowie bei Rechts- und Grundstücksgeschäften über 5.000.- Euro die Einwilligung der Mitgliederversammlung einzuholen ist. Ebenso benötigt der Vorstand die Einwilligung der Mitgliederversammlung bei jeglichen Kreditgeschäften.