Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Kassier und der Schriftführer. Sie vertreten jeweils einzeln. Zum Erwerb oder zur Veräußerung, zur Belastung oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 5.000,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.