Vertretungsberechtigt sind Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der stellvertretende Schriftführer, der Kassenwart, der stellvertretende Kassenwart, dem Universitäts Liason und dem stellvertretenden Universitäts Liason. Der Vorsitzende vertritt einzeln. Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.