Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Schriftführer und bis zu vier weitere Vorstandsmitglieder. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam; darunter immer einer der beiden Vorsitzenden.
Besonderer Vertreter mit folgenden Aufgaben: a) die Aufstellung und Umsetzung der Jahresplanung, die Erarbeitung und Durchführung von Konzepten zur Verwirklichung der Satzungszwecke b) die Führung der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen) c) das Berichts-, Kontroll- und Rechnungswesen d) die Bereitstellung erforderlicher Arbeitshilfen für Vorstand, Mitglieder und Beirat (soweit bestellt).