Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Sportwart und dem Jugendwart. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein ab einem Geschäftswert von 500 Euro gemeinsam.