Vertretungsberechtigt sind der 1. Präsident, der 2. Präsident, der Schatzmeister sowie der Protokollführer und Vertreter für Öffentlichkeitsarbeit. Der 1. und der 2. Präsident vertreten jeweils einzeln. Im Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert ab 100,00 € ist stets die Zustimmung des 1. Präsidenten und des Schatzmeisters oder des 2. Präsidenten und des Schatzmeisters erforderlich.