Vertretungsberechtigt sind vier gleichberechtigte Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR und höheren Ausgaben wird der Verein durch zwei Mitglieder gemeinsam vertreten. Zu Dauerschuldverhältnissen mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.