Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, sowie zwei Schatzmeister. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten jeweils allein. Die beiden Schatzmeister vertreten jeweils nur mit allen drei anderen vertretungsberechtigten Vorständen.