Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftführer und bis zu drei Beisitzer. Sie vertreten jeweils einzeln. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten ist die gemeinsame Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Kassenwart, erforderlich.