Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den Kassenwart vertreten. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein. Der 2. Vorsitzende vertritt den Verein gemeinsam mit dem Kassenwart. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000,00 EUR, sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR und Dauerschuldverhältnissen mit einem Jahresgeschäftswert über 3.000,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.