Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500,00 Euro sowie bei Dauerschuldverhältnissen mit einem Jahresgeschäftswert über 500,00 Euro wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.000,00 Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 2.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands.