Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Bei Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 Euro ist die mehrheitliche Zustimmung des gesamten Vorstands einzuholen. Miet- und Pachtverträge müssen vorher von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.