Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende (Direktor des Instituts), der stellvertretende Vorsitzende (stellvertretender Direktor), Kassenwart, Schriftführer und die Beisitzer. Der Vorsitzende (Direktor des Instituts)und der stellvertretende Vorsitzende (stellvertretender Direktor) sind einzelvertretungsberechtigt, die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten je zwei gemeinschaftlich.