Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Sie vertreten jeweils einzeln. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten ist die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Kassenwart, erforderlich.