Der Verein wird durch den Vorsitzenden, den ersten Stellvertreter und den Kassenverwalter vertreten. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Ausgaben bis zur Höhe von 500,- können von den vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern eigenständig getätigt werden. Darüber hinausgehenden Ausgaben bedürfen der einfachen Mehrheit des Vorstandes.