Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 1. Schatzmeister, der 2. Schatzmeister und der 1. Schriftführer. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Ausgaben ab einem Geldwert in Höhe von 500,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.