Vertretungsberechtigt ist der 1. Vorsitzende. Er vertritt allein bis zu einem Geschäftswert von 1.000,00 EUR. Bis zu einem Geschäftswert von 5.000,00 EUR ist die Zustimmung des Vorstands, bei darüber hinausgehenden Geschäftswerten die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.