Der Verein hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Der Verein wird bei Rechtsgeschäften von mehr als 2.000,00 EUR durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Gegenüber dem Registergericht, dem Finanzamt für Körperschaften und den Mitgliedern und in sonstigen Fällen vertreten die Vorstände den Verein jeweils allein.