Vertretungsberechtigt sind der Vorstandsvorsitzende, der/die Stellvertreter, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Vorstandsvorsitzende und der Schatzmeister vertreten jeweils einzeln. Der/die Stellvertreter und der Schriftführer vertreten jeweils zu zweit.
Er vertritt den Verein nach § 30 BGB mit folgendem Aufgabenbereich: Geschäftsstellenverwaltung einschließlich Mitgliederverwaltung und Arbeitnehmerverwaltung, Marketing und Akquise, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsplanung und Durchführung, Bankgeschäfte einschließlich Finanzierung des Vereins,Vertragswesen einschließlich Zeichnungsrechte für die vorstehenden Aufgabenbereiche.