Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassier. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bei a) Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00 Euro b) Aufnahme von Krediten c) Gewährung von Darlehen d) Rechtsgeschäfte mit Verwandten und Familienangehörigen e) Begründung und Änderung von Dauerschuldverhältnissen (Arbeitsverhältnisse, Mietverträge, usw.) vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.