Vertretungsberechtigt ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist alleine vertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR, sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstandes gem. § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR, sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist.