Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam.
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Code: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (075)