Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind vertretungsberechtigt. Sie vertreten jeweils einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf , zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5000,- Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.