Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassierer, der Sportwart, der Jugendwart und der Kampfrichterobmann. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,-- EUR belasten und für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung des Geschäftsführenden Vorstands. Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstands insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.