Vertretungsberechtigt sind drei Vorstandsmitglieder, nämlich der Präsident, der Vizepräsident und der Schatzmeister. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich.
besonderer Vertreter nach § 30 BGB mit dem Geschäftskreis: Mitgliederverwaltung, Unterstützung in allen Angelegenheiten der Finanzverwaltung und Marketing.