Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000, 00 EUR der Vorstand mit einfacher Mehrheit einen Beschluss zu fassen hat, über den schriftliche Protokolle angefertigt werden müssen.