Vertretungsberechtigt ist der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist auch gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, als zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 500 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.