| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Vertretungsmacht des Besonderen Vertreters erstreckt sich auf a) Allgemeine Verwaltungstätigkeiten, insbesondere die Führung des Schriftverkehrs wie bspw. die Führung der Niederschrift der Mitgliederversammlung oder Protokollierung von Vorstandsbeschlüssen etc., die Zuständigkeit für die allgemeine Postbearbeitung, die Führung und Bearbeitung der Mitgliederkartei, die Wahrnehmung von Registraturarbeiten (Anmeldungen, Änderungen etc. beim Vereinsregister oder Transparenzregister), die Ausstellung von Spendenbescheinigungen. b) Finanzen, insbesondere die Verantwortung für die Finanz- und Ergebnisplanung des Vereins sowie das Zuwendungs- und Investitionsförderungsmanagement, die Durchführung des Zahlungsverkehrs sowie Führung der Bücher, die Aufstellung des Jahresabschlusses, die Beauftragung des durch die Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfers (Jahresabschlussprüfers), die Prüfung und Überwachung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie deren Auswirkungen auf den Jahresabschluss und auf Miet- und Pachtverträge sowie in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand die Durchführung der Investitionsplanung der baulichen Maßnahmen, der Energie- und Gebäudetechnik sowie der Medizingerätetechnik. Unter anderem gehört hierzu die Teilnahme an Verhandlungen, die sachliche und rechtliche Angebotsprüfung, die Auftragserteilung sowie die umgehende Auslösung der Bestellungen, Terminverfolgung und Rechnungsprüfung. c) Zuletzt ist der besondere Vertreter befugt für die Vergabe von Bauaufträgen im Rahmen der Sanierung des Hauptgebäudes 2021 bis voraussichtlich 2027 Gewerke im Rahmen der o.g. Maßnahmen bis zu einem Auftragsvolumen i.H.v. 500.000,00 EUR ohne weitere Rücksprache des Vorstandes zu autorisieren. |