Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim
Nummer des Vereins:
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VR 502216
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Handballclub Neuenbürg 2000 e.V. ( HCN 2000 )
b)
Neuenbürg
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Vorstandsvorsitzenden allein oder durch den
stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem
Schriftführer (§26 BGB) vertreten.
b)
Vorstandsvorsitzender:
Sorg, Rainer, Neuenbürg
Stellvertretender Vorsitzender:
Jäck, Wolfgang, Straubenhardt
Schriftführer:
Heinold, Patrick, Neuenbürg
a)
Verein
Satzung vom 26.02.1999
a)
05.03.2015
Schmid
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
05.03.2015.
Tag der ersten Eintragung:
15.03.1999
2
b)
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Pfaff, Dieter, Neuenbürg, *XX.XX.1981
Bestellt als
Schriftführer:
Burkhardt, Nick, Neuenbürg, *XX.XX.1993
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Jäck, Wolfgang, Straubenhardt
Nicht mehr
Schriftführer:
Heinold, Patrick, Neuenbürg
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.05.2000 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6
(Abteilungen) und 9 (Die Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 (Die
Mitgliederversammlung), 10 (Der Vorstand) und 11 (Der Vereinsbeirat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Die
Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck
des Vereins) beschlossen.
a)
02.02.2022
Kretzler
b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 37/44
3
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand setzt sich aus mindestens zwei und
maximal sechs Mitgliedern zusammen. Jeder Vorstand
vertritt den Verein nur in Gemeinschaft mit einem
anderen Vorstand.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz des Vereins) § 4 (Geschäftsjahr), § 5 (Mitglieder), § 6 (Abteilungen).§ 7
(Vereinsausschluss),
§ 8 (Organe des Vereins),§ 9 (Die Mitgliederversammlung),§ 10 (Der Vorstand),
§ 11 (Der Vereinsausschuss) und § 12 (Die Revisoren) beschlossen.
a)
15.03.2024
Götz
b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 65-71
Abruf vom 20.12.2024