Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim
Nummer des Vereins:
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VR 500767
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Tiefenbronner Carnevalsverein "Die Schmellenhopfer" 1954 e.V.
b)
Tiefenbronn
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2.
Vorsitzende.
Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht des ersten und zweiten
Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass zu
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über DM
5.000.-- die Zustimmung des gesamten Vorstands
erforderlich ist.
b)
1. Vorsitzender:
Gall, Fabian, Tiefenbronn, *XX.XX.1985
2. Vorsitzender:
Schroth, Martin, Tiefenbronn, *XX.XX.1967
a)
Verein
Satzung vom 01.01.1900 in Neufassung vom 21.09.1979.
a)
05.02.2015
Schmid
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
05.02.2015.
Tag der ersten Eintragung:
09.08.1982
2
b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Rottner, Sven Chris, Tiefenbronn, *XX.XX.1978
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schroth, Martin, Tiefenbronn, *XX.XX.1967
a)
12.08.2019
Falzone
3
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2.
Vorsitzende. Jeder von ihnen ist
alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des 1.
und des 2. Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt,
dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
1.000.-- EUR die Zustimmung des Elferrats erforderlich
ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
02.09.2020
Fries
b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband 1
Blatt 27-38
Abruf vom 20.12.2024