Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim
Nummer des Vereins:
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VR 500413
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Gesangverein "Sängerbund" Bauschlott e.V.
b)
Neulingen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und
der stellvertretende Vorsitzende.
Für Rechtsgeschäfte, die das Vereinsvermögen
berühren, ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes
gemäß § 6 der Satzung erforderlich.
b)
Vorsitzender:
Elsässer, Karl-Wilhelm, Neulingen, *XX.XX.1951
Stellvertretender Vorsitzender:
Kull, Martin, Neulingen, *XX.XX.1946
a)
Verein
Satzung vom 01.03.1968
a)
09.02.2015
Schmid
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.02.2015.
Tag der ersten Eintragung:
24.04.1968
2
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und
der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten den
Verein gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte, die das Vereinsvermögen
berühren oder die Mitglieder zu besonderen Leistungen
verpflichtet, ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes
gemäß § 6 der Satzung erforderlich.
b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Hofmann, Werner, Kämpfelbach, *XX.XX.1950
Nicht mehr
Vorsitzender:
Elsässer, Karl-Wilhelm, Neulingen, *XX.XX.1951
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2013 hat die Neufassung der Satzung und am
20.01.2017 dessen weitere Änderung in § 3 (Mitglieder), 6 (Organe) und 7 (Geschäftsjahr,
Jahreshauptversammlung) beschlossen.
a)
09.03.2017
Eichhorn
b)
aktuelle Satzung:
Sonderband
Blatt 72-75
3
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Ziele und
Aufgaben), § 3 (Mitglieder), § 4 (Ehrenmitgliedschaft), § 6 (Organe des Vereins), § 12
(Vereinseintrag), sowie unter Einfügung der § 13 (Datenschutz) und § 14 (Zuwendungen
und Erteilung von Aufträgen), in § 15 (Inkrafttreten), beschlossen.
a)
28.01.2019
Wolter
b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 105-111
Abruf vom 20.12.2024