Satzung vom 30.12.1900 in Neufassung vom 18.07.1997 und 10.10.1997.
Eintragungstext
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5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.01.2015.
Eintragungstext
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5
Position
2
Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 13.04.1901
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2010 hat die Erweiterung der Satzung um einen neuen § 11 a (Vergütungen für die Vereinstätigkeit) beschlossen.
Eintragungstext
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4
Position
1
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 07.06.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 (Die Mitgliederversammlung), 10 (Der Vorstand, nunmehr das Präsidium) 11 (Aufgaben des Präsidiums), 13 (Abteilungsleiter), 14 (Der Ältestenrat) und 17 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Geänderte Satzung: Sonderband I Blatt 29 - 34 Änderungsbeschlüsse: Sonderband I Blatt 3 - 18 und 22 - 46
Eintragungstext
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4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) beschlossen.
Eintragungstext
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5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Satzung: Sonderband 1 Blatt 83-90
Abrufuhrzeit
18:04:31
Abrufdatum
2025-09-21
Letzte Eintragung
2020-12-23
Anzahl Eintragungen
4
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2016-11-30
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1900-12-30
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
Turn- und Sportgemeinde 1884 Niefern, eingetragener Verein
Vertretungsberechtigt sind der Präsident, der sportliche Leiter (Vizepräsident) Wettkampfsport, der sportliche Leiter (Vizepräsident) Freizeit- und Breitensport sowie der sportliche Leiter (Vizepräsident) Gesundheits- und Rehasport. Der Präsident und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten jeweils gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist dahingehend beschränkt, dass folgende Rechtsgeschäfte der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen: Anschaffungen und Investitionen, die den Betrag von 20.000,00 EUR übersteigen, die Vornahme von Grundstücksgeschäften sowie die Aufnahme von Krediten oder Darlehen, die den Betrag von 25.000,00 EUR übersteigen.
Ihm obliegen unter anderem folgende Aufgaben: - Führung der laufenden Geschäfte, - Anfertigung des Haushaltsplans und der Jahresrechnung, Führung der Kassengeschäfte und Überwachung des ordnungsgemäßen Eingangs der Mitgliedsbeiträge, Umlagen und Gebühren, - Organisation der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, - Organisation des Bereichs "Werbung und Sponsoring", - Erledigung des Schriftwechsels, Anfertigung der Sitzungsniederschriften. Für folgende Geschäfte bedarf der besondere Vertreter der ausdrücklichen vorherigen Einwilligung des Vorstands: - Anschaffung und Investitionen, die den Betrag von 3.000,- DM übersteigen, - die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten, - die Aufnahme von Krediten, - die Vornahme von Grundstücksgeschäften, - die Veräußerung von Vereinseigentum im Wert von mehr als 1.000,- DM.