Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim
Nummer des Vereins:
Seite 1 von 2
VR 420375
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Gruppe
Schwetzingen-Oftersheim-Plankstadt e.V. im Bezirk Rhein-
Neckar e.V.
b)
Schwetzingen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende sowie der Kassenwart.
Der Vorsitzende ist allein, der stellvertretende
Vorsitzende und der Kassenwart gemeinsam zur
Vertretung des Vereins berechtigt.
Rechtsgeschäfte, die den Verein nicht mit mehr als 500,-
- Euro belasten, kann der Vorsitzende bzw. der
stellvertretende Vorsitzende zusammen mit dem
Kassenwart abschließen.
Für Einzelausgaben über 5.000,-- Euro ist die vorherige
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Das gleiche gilt für die Aufnahme von Verbindlichkeiten.
b)
Vorsitzender:
Dr. Hemberger, Marc, Plankstadt, *XX.XX.1968
Stellvertretender Vorsitzender:
Gassner, Falko, Plankstadt, *XX.XX.1979
Kassenwart:
Wiegand, Franz, Versicherungskaufmann, Schwetzingen
a)
Verein
Satzung vom 20.06.1986 in Neufassung vom 20.03.2009 mit Änderung vom 22.03.2013.
a)
04.09.2014
Schmid
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
28.11.1986
2
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende sowie der Kassenwart.
Der Vorsitzende ist allein, der stellvertretende
Vorsitzende und der Kassenwart gemeinsam zur
Vertretung des Vereins berechtigt.
Rechtsgeschäfte, die den Verein nicht mit mehr als 500,-
- Euro belasten, kann der Vorsitzende bzw. der
stellvertretende Vorsitzende zusammen mit dem
Kassenwart abschließen.
Für Einzelausgaben über 5.000,-- Euro ist die vorherige
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Das gleiche gilt für die Aufnahme von Verbindlichkeiten
über 500,-- Euro.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2018 mit Änderungen vom 07.12.2018 und
13.02.2019 hat die Neufassung beschlossen.
a)
01.03.2019
Essert
b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 38-45
3
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende sowie der
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen;
hierbei wurden insbesondere im 2. Abschnitt "Gruppenvorstand" § 20 (Zusammensetzung)
und § 21 (Vertretungsbefugnis) geändert.
a)
04.12.2023
Essert
Abruf vom 20.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 2
VR 420375
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Schatzmeister.
Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, der
stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister
vertreten gemeinsam.
Für Einzelausgaben über 1.000,00 EUR bedarf es eines
Vorstandsbeschlusses.
Für Einzelausgaben über 7.500,00 EUR ist die vorherige
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Das gleiche gilt für die Aufnahme von Verbindlichkeiten
über 1000,00 EUR.
b)
Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei
Schatzmeister:
Wiegand, Franz, Versicherungskaufmann, Schwetzingen
b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 59 ff
Abruf vom 20.12.2024