Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim
Nummer des Vereins:
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VR 340170
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Sportverein Ehrstädt e.V.
b)
Sinsheim
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der/die 1.
Vorsitzende oder der/die 2. und 3. Vorsitzende. Der 1.
Vorsitzende oder 2. Vorsitzende vertritt den Verein
gerichtlich und außergerichtlich. Für alle Aufwendungen
und Anschaffungen ist die Genehmigung der erweiterten
Vorstandschaft einzuholen. Für Anschaffungen und
Aufwendungen im Wert von bis 500,00 Euro kann der 1.
Vorsitzende selbstständig entscheiden. Aufwendungen
für evtl. Baulichkeiten oder höherwertige Anschaffungen
bedürfen der Zustimmung der Gesamtvorstandschaft.
b)
3. Vorsitzender:
Bender, Frank, Sinsheim, *XX.XX.1973
1. Vorsitzender:
Vogt, Ingo, Bad Rappenau, *XX.XX.1971
2. Vorsitzender:
Kieser, Tobias, Sinsheim, *XX.XX.1982
a)
Verein
Satzung vom 22.02.1969 in Neufassung vom 18.03.2005 mit Änderung vom 20.03.2009
und 19.03.2010.
a)
20.08.2014
Knebl
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
20.08.2014.
Tag der ersten Eintragung:
09.06.1970
2
b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Hacker, Christian, Sinsheim, *XX.XX.1976
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Vogt, Ingo, Bad Rappenau, *XX.XX.1971
a)
16.06.2016
Pramhas
3
a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
SV Ehrstädt e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden Sport, Vorsitzenden
Wirtschaftsbetrieb/Feste, Vorsitzenden Verwaltung und
dem Vorsitzenden Jugend. Für alle Aufwendungen und
Anschaffungen ist die Genehmigung der Vorstandschaft
einzuholen. Für Anschaffungen und Aufwendungen im
Wert von bis 200,00 Euro jeder Vorsitzende
selbstständig entscheiden. Aufwendungen für evtl.
Baulichkeiten oder höherwertige Anschaffungen
bedürfen der Zustimmung der Gesamtvorstandschaft.
b)
Bestellt als
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft), § 6 (Ende der Mitgliedschaft), § 11 (Vorstand), § 12 (Vorstandswahl), § 13
(Befugnisse des Vorstands), § 15 (Jugendleitung), § 18 (Kassenprüfer), § 19 (Ordentliche
Mitgliederversammlung) und § 20 (Wahlausschuss) beschlossen.
Der Vorstand hat aufgrund der Ermächtigung der Mitgliederversammlung am 20.04.2018
die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand) und § 13 (Befugnisse des Vorstandes)
beschlossen.
Der Vorstand hat aufgrund der Ermächtigung der Mitgliederversammlung am 06.05.2018
die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand) beschlossen.
a)
07.05.2018
Eichhorn
b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 40-44
Abruf vom 20.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim
Nummer des Vereins:
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VR 340170
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Vorsitzender Sport:
Bernhard, Jörg, Sinsheim, *XX.XX.1973
Bestellt als
Vorsitzender Verwaltung:
Helleis, Christian, Sinsheim, *XX.XX.1988
Nicht mehr 2. Vorsitzender, nunmehr bestellt als
Vorsitzender Wirtschaftsbetrieb/Feste:
Kieser, Tobias, Sinsheim, *XX.XX.1982
Nicht mehr 3. Vorsitzender, nunmehr bestellt als
Vorsitzender Jugend:
Bender, Frank, Sinsheim, *XX.XX.1973
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Hacker, Christian, Sinsheim, *XX.XX.1976
Abruf vom 20.12.2024