Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und aussergerichtliche Vertretung) sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassier, sie vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften bis zu 3.000,-- Euro sind der 1. und der 2. Vorsitzende jeweils einzelvertretungsberechtigt.