Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim
Nummer des Vereins:
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VR 330359
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Freie Vereinigung der Bäckermeister Heidelberg Stadt und Land
e.V.
b)
Heidelberg
a)
Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und
außergerichtliche Vertretung) sind der 1. Vorsitzende
und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden sowie bis
zu zwei weitere Vorstandsmitglieder. Der Verein wird
vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter
der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert im Einzelfall
über 3.000,- Euro sowie mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr sind für den Verein nur verbindlich, wenn die
Zustimmung des Beirats hierzu erteilt ist. Die
Zustimmung kann schriftlich, mündlich oder auf andere
geeignete Weise erteilt werden.
b)
Vorstandsmitglied:
Legron, Alexander, Schönau, *XX.XX.1964
1. Vorsitzender:
Blank, Axel, Heidelberg, *XX.XX.1968
Stellvertretender Vorsitzender:
Breiter, Jürgen, Sandhausen, *XX.XX.1963
Stellvertretender Vorsitzender:
Frisch, Wolfgang, Heidelberg, *XX.XX.1949
a)
Verein
Satzung vom 20.04.1922 in Neufassung vom 09.04.2002.
a)
04.02.2014
Schmid
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
07.07.1922
2
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und
außergerichtliche Vertretung) sind der 1. Vorsitzende
und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden sowie bis
zu zwei weitere Vorstandsmitglieder. Der Verein wird
vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter
der 1. Vorsitzende oder ein stellvertretende Vorsitzende.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert im Einzelfall
über 5.000,- Euro sowie mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr sind für den Verein nur verbindlich, wenn die
Zustimmung des Beirats hierzu erteilt ist. Die
Zustimmung kann schriftlich, mündlich oder auf andere
geeignete Weise erteilt werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Mitgliedschaft), § 8 (Zusändigkeit des Vorstandes), § 9 (Beschlussfassung des Vorstands),
§ 10 (Der Beirat), § 11 (Die Mitgliederversammlung) und § 12 (Die Beschlussfassung der
Mitgliederverasmmlung) beschlossen.
a)
10.03.2014
Hartmann
b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 7-16
3
b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Breiter, Jürgen, Sandhausen, *XX.XX.1963
a)
17.01.2019
Heckmann
Abruf vom 20.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 2
VR 330359
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Hünnerkopf, Dirk, Neckargemünd, *XX.XX.1967
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Blank, Axel, Heidelberg, *XX.XX.1968
Abruf vom 20.12.2024