VR 330351 AG Mannheim · aktuell
Strukturierte Informationen
Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde (AKSL) e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl instanzbehoerde › GerichtCode: Registergericht Amtsgericht Mannheim (B8535)
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen strukturiert
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
330351
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
7
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
7
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
8
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
8
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
9
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
9
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.02.2014.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
3
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 29.03.1962
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
3
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 03.01.1962 mit Neufassung vom 05.09.1992 und 12.09.1993 sowie Änderung vom 13.09.1998, 13.09.2003 und 17.09.2015
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung: Band 2 AG Heidelberg Bl. 575 ff
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung: Sonderband 1 Bl. 25b - 28
Abrufuhrzeit
02:33:27
Abrufdatum
2025-01-03
Letzte Eintragung
2020-11-10
Anzahl Eintragungen
4
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2020-09-12
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1962-01-03
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde (AKSL) e.V.
Angaben Zur Rechtsform › RechtsformCode: Eingetragener Verein (e.V.)
Sitz › Ort
Heidelberg
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand besteht aus höchstens zwölf Mitgliedern (Vorsitzender, sein Stellvertreter und weitere Vorstände). Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer als besonderen Vertreter nach § 30 BGB bestellen. Der Geschäftsführer leitet die Geschäftsstelle, führt die Weisungen und Beschlüsse des Vorstandes aus und informiert diese über alle wichtigen Vorgänge in der Geschäftsstelle. Er führt die laufende Korrespondenz mit den Mitgliedern, kommuniziert mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, mit Behörden und Medien und vertritt den Verein im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Vorstand nach außen. Insbesondere ist er Banken und Wirtschaftsunternehmen gegenüber zeichnungsbefugt. Bei Bestellung eines Vorstandsmitglieds zum besonderen Vertreter nach § 30 BGB haben die diesem in seiner Eigenschaft als besonderer Vertreter obliegenden Beschränkungen nur im Innenverhältnis Geltung.