Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim
Nummer des Vereins:
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VR 230610
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Kammerchor Bruchsal e.V.
b)
Bruchsal
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26, Abs. 2, Satz
2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung
und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke
(und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur
Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,-- DM (in
Worten: eintausend DM) die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.
b)
Vorsitzender:
Dr. Echle, Georg, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.1963
Stellvertretende Vorsitzende:
Reineck, Angelika, Bruchsal, *XX.XX.1975
a)
Verein
Satzung vom 25.03.1985 mit Änderung vom 09.02.1994, 04.04.2011.
a)
18.07.2014
Schmid
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
18.07.2014.
Tag der ersten Eintragung:
30.05.1985
2
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines
Kredits von mehr als 1.000,00 Euro ist die Zustimmung
der Mitgliederversammlung erforderlich.
b)
Bestellt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Zirpel geb. Bernhard, Christine, Bruchsal, *XX.XX.1967
Nicht mehr
Stellvertretende Vorsitzende:
Reineck, Angelika, Bruchsal, *XX.XX.1975
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 11
(Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands) und das Einfügen des § 9
(Datenschutzbestimmungen) und § 10 (Bild und Ton) und die Umbezifferung der folgenden
Bestimmungen beschlossen.
a)
06.06.2019
Lamadé
b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 12 ff
Abruf vom 19.12.2024