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Amtsgericht
MANNHEIM
Vereinsregister
Vorstand
Liquidatoren
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
4
5
German
Hugo
Senger,
geb.
am
4.2.1949,
Waghäusel
-
1.
Vorsitzender
-
Klaus
Ewald,
geb.
am
17.5.1935,
Heidelberg
-
2.
Vorsitzender
(Stellvertreter)
-
Guido
Kamin,
geb.
am
5.6.1972,
Li
-
Schatzmeister
-
Kurt
Gerhard
Heidenreich,
geb.
am
13.7.1935,
Hockenheim
-
Schiftführer
-
Die
Satzung
ist
errichtet
am
14.1.1999.
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außergerichtlich
vertre-
ten
durch
den
1.
Vorsitzenden,
den
2.
Vorsitzenden
(Stell-
vertreter)
den
Schatzmeister
und
den
Schriftführer..
Vertretungsberechtigt
sind
der
1.
Vorsitzende
oder
der
2.
Vorsitzende
zusammen
mit
einem
weiteren
Vorstandsmitglied.
Die
Vertretungsmacht
des
Vorstands
ist
wie
folgt
beschränkt:
Ausgaben
des
Vorstandes,
die
nicht
den
Ausgleich
barer
"Ausgaben
des
Vorstandes,
die
nicht
den
Ausgleich
barer
Auslagen
betreffen,
sind
nur
bis
zu
einem
Betrag
von
DM
500,-
zulässig.
Höhere
Ausgaben
sind
von
der
nächsten
Mit-
gliederversammlung
zu
bestätigen
bzw.
zu
genehmigen,
Das
gleiche
Verfahren
gilt
für
das
Eingehen
zeitlich
wie-
derkehrender
Verpflichtungen,
insbesondere
auch
Darlehen,
Bei
Vorstandsbeschlüssen
entscheidet
bei
Stimmengleich-
heit
die
Stimme
des
Sitzungsleiters.,.
b)
Sat%ungsabschrift:
SoBa
Bl.:
6
-
17
Nr.
der
a)
Name
Eintra-
b)
Sitz
gung
des
Vereins
1
2
1
a)
Orchideengesellschaft
Kurpfalz
b)
Mannheim
2
Ronald
Willi
Josef
Dietz,
geb.
2.2.1957,
Mutterstadt
-
Schatzmeister
-
Guido
Kamin
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
Es
wurde
bestellt:
Ronald
Willi
Josef
Dietz
zum
Schatzmeister.
a)
7.
Oktober
2002
Sa
Durch
Beschluss
der
Mitgliederversammlung
vom
5.12.2003
ist
die
Satzung
in
den
$S
2
(Zweck
der
Orchideengesell-
schaft
Kurpfalz)
und
11
(Verwendung,
der
Mittel
der
Orchideengsellschaft
Kurpfalz)
geändert.
Die
Vertretungsmacht
des
Vorstands
ist;wie
folgt
be-
schränkt:
Ausgaben
des
Vorstandes,
die
nicht
den
Ausgleich
barer
Auslagen
betreffen,
sind
nur
bis
zu.
einem
Betrag
von
EUR
500,--
zulässig.
Höhere
Ausgaben
sind
von
der
nächsten
Mitgliederversammlung
zu
bestätigen
bzw.
zu
genehmigen.
Das
gleiche
Verfahren
gilt
für
das
Eingehen
zeitlich
wie-
derkehrender
Verpflichtungen,
insbesondere
auch
Darlehen.|
a)
12.
Juli
2004
\\,,)
IN
eschluss
1
6
-
32
em
RS
121
Karteiblatt
VR
-
(VB
4.96)
Fortsetzung
Rückseite
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Amtsgericht
Vereinsregister
Rückseite
von
Blatt
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
4
5
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt