Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim
Nummer des Vereins:
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VR 210379
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Bühler Quetscheteufel 1993 e.V.
b)
Bühl
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Oberteufel und den Vizeteufel vertreten. Jeder hat
Alleinvertretungsrecht. Ausgaben, die den Verein mit
nicht mehr als Euro 500,- belasten, sowie Dienstverträge
bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Ausgaben,
die den Verein mit mehr als Euro 500,- belasten,
bedürfen außerdem der Zustimmung der
Mitgliederversammlung. Ausgaben, die den Verein mit
mehr als Euro 3.750,- belasten, bedürfen der
Zustimmung der stimmberechtigten, ordentlichen
Mitglieder mit qualifizierter absoluter Mehrheit.
b)
Oberteufel:
Luding, Jörg, Bühl, *XX.XX.1966
Vizeteufel:
Ruggiero, Maik, Bühl, *XX.XX.1978
a)
Verein
Satzung vom 28.02.1993 in Neufassung vom 13.06.1998 mit Änderungen vom 21.10.2000,
05.01.2002, 09.07.2011
a)
17.11.2014
Hanselmann
b)
Tag der ersten Eintragung:
25.03.1993
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
17.11.2014.
2
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Oberteufel und den Vizeteufel vertreten. Jeder hat
Alleinvertretungsrecht. Ausgaben, die den Verein mit
nicht mehr als Euro 1000,00 belasten, sowie
Dienstverträge bedürfen der Zustimmung des
Vorstandes. Ausgaben, die den Verein mit mehr als Euro
1000,00 belasten, bedürfen außerdem der Zustimmung
der Mitgliederversammlung. Ausgaben, die den Verein
mit mehr als Euro 3.750,- belasten, bedürfen der
Zustimmung der stimmberechtigten, ordentlichen
Mitglieder mit qualifizierter absoluter Mehrheit. Briefwahl
ist möglich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.10.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1
(Geschäftsjahr) , § 2 (Zweck), § 8 (Vorstand) und § 11 (Auflösung) beschlossen.
a)
25.11.2016
Hartmann
b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 6-12
3
b)
Bestellt als
Oberteufel:
Leyendecker, Frank Dieter, Achern, *XX.XX.1972
Nicht mehr
Oberteufel:
Luding, Jörg, Bühl, *XX.XX.1966
a)
22.09.2023
Schmunk
Abruf vom 26.12.2024