Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim
Nummer des Vereins:
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VR 1971
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Kurpfälzer Männerchor 1913 Mannheim und Frauenchor 1991
b)
Mannheim
a)
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und zwei
stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen ist
einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des
Vorstandes ist wie folgt beschränkt: Rechtsgeschäfte
über einem Wert von mehr als 500,- DM (Fünfhundert
Deutsche Mark) bedürfen der Genehmigung des
Gesamtvorstandes (bestehend aus erste (r) Vorsitzende
(r), zwei stellvertretende Vorsitzende, erste (r)
Schriftführer (in), zweite (r) Schriftführer (in), erste (r)
Kassier (erin), zweite (r) Kassier (erin), Jugendvertreter
(in), Vertreter (innen) der Vergnügungskommision,
Vertreter (in) der singenden Mitglieder, Vertreter (in) der
fördernden Mitglieder) durch Beschluss.
b)
1. Vorsitzender:
Diener, Paul, Verwaltungsamtmann, Brühl
stellvertretende Vorsitzende:
Heß, Karin, geb. Vogler, Steuerfachgehilfin, Oftersheim
stellvertretender Vorsitzender:
Hördt, Michael, Versicherungskaufmann, Worms
a)
Verein
Satzung vom 15.01.1993
a)
06.12.2005
Gumbrich
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.12.2005.
Tag der ersten Eintragung:
30.01.1995
Satzung:
Sonderband
Blatt 4-10
2
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils
einzeln.
b)
Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende, nunmehr
bestellt als
1. Vorsitzende:
Heß, Karin Renate, geb. Vogler, Oftersheim,
*XX.XX.1956
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Diener, Paul, Brühl
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 11
(Vorstand) beschlossen.
a)
06.05.2022
Walz
b)
Geänderte Satzung:
SB 1
AS 29-36
Abruf vom 26.12.2024