Satzung vom 15.01.1972 in Neufassung vom 15.03.2013.
Eintragungstext
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5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.05.2014.
Eintragungstext
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5
Position
2
Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 11.08.1975
Eintragungstext
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4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 5 (Rechte der Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliedsbeitrag), § 9 (Mitgliederversammlung), § 12 (Geschäftsführender Vorstand), § 16 (Wahlen), § 17 (Ordnungen) und § 23 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Eintragungstext
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5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Satzung: SB 1 AS 15 ff.
Eintragungstext
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4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 22.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 10 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), §12 (Geschäftsführender Vorstand), § 14 (Vereinsjugend), § 17 (Ordnungen) und § 23 (Inkrafttreten) beschlossen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den Schatzmeister Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR bis 10.000,00 EUR Jahresgeschäftswert sind die beiden Vorsitzenden gemeinsam vertretungsberechtigt bzw. ist der 1. Vorsitzende gemeinsam mit dem Schatzmeister vertretungsberechtigt; der 2. Vorsitzende ist in diesen Fällen mit dem Schatzmeister vertretungsberechtigt, wenn ein Beschluss der Verwaltung in dieser Sache unter Nennung des Verhinderungsgrundes des 1. Vorsitzenden vorliegt. Neue Bankverbindungen, Grundstücksgeschäfte, Dauerschuldverhältnisse, Dienst- und Werkleistungsverträge, Arbeitsverträge, Sponsoringverträge, Anmietungen oder Verpachtungen mit einem Jahresgeschäftswert über 5.000,00 EUR oder einer Laufzeit über 5 Jahren sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.