Vostand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorstandsvorsitzende, der/die Stellvertreter*in, der/die Schatzmeister*in und der/die Schriftführer*in. Der/Die Vorstandsvorsitzende und der/die Schatzmeister*in sind einzelvertretungsberechtigt, ansonsten sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.