Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Kassierer*in, dem/der stellvertretenden Kassierer*in, dem/der Schriftführer*in und bis zu zwei Beisitzer*innen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.