Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Finanzvorstand und einem weiteren Vorstandsmitglied. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte über 2.000,00 EUR vertreten je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.