Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Diese sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über 5.000,00 EUR vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.