Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten den Verein gemeinsam. Bei Bankgeschäften und finanziellen Verfügungen vertreten der Vorsitzende und der Schatzmeister gemeinsam.