Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der 1. oder der 2. Vorsitzende vertreten jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied. Überweisungsaufträge für Banken, sowie Abhebungen von den Konten und Sparbüchern werden jeweils vom 1. oder 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart gezeichnet.