Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus drei oder fünf gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften ab einem Geschäftswert von 2.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.