Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
einzelvertretungsberechtigt für den Aufgabenkreis: - Koordination zwischen Helfer und Klienten, Anleitung der Helfer/innen - Erteilen von Aufträgen an Helfer/innen - Beratung und Hilfestellung bei Anträgen - Organisation von Fortbildungen, Teambesprechungen - Jährliche Unterweisung zum Arbeitsschutz - Qualitätssicherung - Regelmäßiger Autausch mit dem Vorstand im Verein.
einzelvertretungsberechtigt für den Aufgabenkreis: - Koordination zwischen Helfer und Klienten, Anleitung der Helfer/innen - Erteilen von Aufträgen an Helfer/innen - Beratung und Hilfestellung bei Anträgen - Organisation von Fortbildungen, Teambesprechungen - Jährliche Unterweisung zum Arbeitsschutz - Qualitätssicherung - Regelmäßiger Autausch mit dem Vorstand im Verein.